1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen MIXTRUSION – Mirce Petrevski, Einzelunternehmen, Bergstrasse 184, 8833 Samstagern, Schweiz (nachfolgend „MIXTRUSION“) und ihren Kundinnen und Kunden über 3D-Druck-, Konstruktions-, Beratungs- und damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn MIXTRUSION ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder auf anderem Weg ist unverbindlich und stellt noch keine Bestellung dar. MIXTRUSION prüft die Machbarkeit und unterbreitet bei Interesse ein individuelles Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft das Angebot innerhalb der angegebenen Frist schriftlich oder elektronisch annimmt. Änderungen nach der Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen und werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt.
3. Leistungsumfang
Massgebend sind das angenommene Angebot, die freigegebenen Dateien beziehungsweise Zeichnungen und allfällige schriftlich vereinbarte Spezifikationen. Website-Inhalte, Materiallisten, Abbildungen und erste Machbarkeitseinschätzungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots werden.
MIXTRUSION darf technisch notwendige, für die vereinbarte Funktion unwesentliche Anpassungen vornehmen. Erkennbare Änderungen an Funktion, Material oder Erscheinungsbild werden vorab mit der Kundschaft abgestimmt.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Eine allfällige Mehrwertsteuer, Versandkosten und weitere Zusatzkosten werden im Angebot separat ausgewiesen oder ausdrücklich als im Preis enthalten bezeichnet.
Zahlungsart, Zahlungsfrist und allfällige Teil- oder Vorauszahlungen richten sich nach dem Angebot beziehungsweise der Rechnung. MIXTRUSION kann insbesondere bei Sondermaterialien, Konstruktionsarbeiten oder grösseren Aufträgen eine Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkung der Kundschaft
Die Kundschaft stellt alle für die Ausführung erforderlichen Angaben, Masse, Dateien, Freigaben und Hinweise zum vorgesehenen Einsatz vollständig und richtig zur Verfügung. Sie prüft insbesondere freizugebende Entwürfe, Masse, Stückzahlen, Materialien und Schreibweisen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, unrichtiger oder nachträglich geänderter Angaben können zu einer Anpassung von Preis und Termin führen.
6. Kundendateien und Rechte Dritter
Die Kundschaft behält ihre Rechte an den von ihr bereitgestellten Dateien, Entwürfen und sonstigen Inhalten. Sie räumt MIXTRUSION die für Prüfung, Angebotserstellung und Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Die Kundschaft bestätigt, dass sie zur Nutzung und Fertigung der übermittelten Inhalte berechtigt ist und dadurch keine Urheber-, Design-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. MIXTRUSION kann Aufträge ablehnen, wenn rechtliche, sicherheitsbezogene oder ethische Bedenken bestehen.
7. Designs und Arbeitsergebnisse von MIXTRUSION
Von MIXTRUSION erstellte Entwürfe, CAD-Daten, 3D-Modelle, Zeichnungen, Renderings, Prototypen und sonstige Gestaltungen bleiben – soweit rechtlich geschützt – geistiges Eigentum von MIXTRUSION, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wird.
Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundschaft ein nicht ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am gelieferten Arbeitsergebnis für den vereinbarten Zweck. Quelldateien, ausschliessliche Rechte, Bearbeitungsrechte oder das Recht zur Weiterlizenzierung werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Kundenprojekte und Kundendateien werden nicht ohne Zustimmung als Referenz veröffentlicht.
8. Besonderheiten des 3D-Drucks
Additive Fertigung kann sichtbare Schichtlinien, Ansatzstellen, geringe Mass-, Farb- und Oberflächenabweichungen sowie material- oder geometriebedingte Unterschiede aufweisen. Solche verfahrensüblichen Merkmale stellen keinen Mangel dar, sofern vereinbarte Spezifikationen, Muster oder ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften eingehalten werden.
Toleranzen, Belastbarkeit, Temperaturbeständigkeit, Witterungsbeständigkeit und Oberflächenqualität hängen insbesondere von Material, Bauteilgeometrie, Druckausrichtung und Einsatzbedingungen ab. Verbindliche Anforderungen müssen vor Vertragsabschluss schriftlich festgelegt werden.
9. Sicherheit und Eignung
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sind die gelieferten Teile nicht für medizinische Anwendungen, Lebensmittelkontakt, persönliche Schutzausrüstung, sicherheitskritische Bauteile oder andere Einsätze bestimmt, bei denen ein Versagen Personen- oder erhebliche Sachschäden verursachen kann.
Die Kundschaft ist für die Prüfung und sachgerechte Verwendung im vorgesehenen Gesamtsystem verantwortlich, soweit MIXTRUSION keine bestimmte Eignung oder Belastbarkeit ausdrücklich zugesichert hat. Gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten bleiben vorbehalten.
10. Termine, Lieferung und Übergabe
Liefer- und Fertigstellungstermine sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, Materialengpässe, technische Störungen, höhere Gewalt oder andere nicht von MIXTRUSION zu vertretende Umstände verlängert sich die Frist angemessen.
Lieferart, Liefergebiet, Abholung und Versandkosten richten sich nach dem Angebot. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für die Kundschaft zumutbar sind.
11. Änderungen, Stornierung und Rückgabe
Das Schweizer Recht sieht für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Da die Leistungen von MIXTRUSION in der Regel individuell nach Kundenvorgaben gefertigt werden, besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht bei Nichtgefallen.
Wird ein bestätigter Auftrag durch die Kundschaft geändert oder storniert, kann MIXTRUSION die bis dahin erbrachten Arbeiten, beschafften Materialien und unvermeidbaren Kosten verrechnen. Die Verrechnung übersteigt nicht den vereinbarten Auftragswert. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
12. Prüfung, Mängel und Gewährleistung
Die Kundschaft prüft die Lieferung nach Erhalt so bald wie nach dem üblichen Geschäftsgang möglich und meldet erkennbare Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.
Bei einem berechtigten Mangel erhält MIXTRUSION zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzherstellung. Schlägt diese fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die weiteren gesetzlichen Rechte. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insbesondere zwingende Fristen bei Konsumentenverträgen, werden nicht verkürzt.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch ungeeignete Verwendung, nachträgliche Bearbeitung, falsche Lagerung, normale Abnutzung oder Abweichungen von nicht vereinbarten Erwartungen.
13. Haftung
MIXTRUSION haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet MIXTRUSION bei leichter Fahrlässigkeit nur für vorhersehbare, unmittelbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Schäden, die auf unrichtigen Kundendaten, einer Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks oder eigenmächtigen Änderungen beruhen, besteht keine Haftung, soweit MIXTRUSION diese nicht zu vertreten hat.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
MIXTRUSION behandelt nicht öffentliche Projektunterlagen vertraulich und verwendet sie nur für Anfrage, Angebot und Auftragsausführung. Weitergehende Geheimhaltungsanforderungen können schriftlich vereinbart werden. Informationen zur Bearbeitung von Personendaten enthält die Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von MIXTRUSION zuständig. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände ihres Wohnsitzes vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen zu Beweiszwecken der Textform.
Stand: August 2026